Kanzlei Zur Porta

 

Rechtsgebiet "Arbeiten":

 

 

Arbeitsrecht

 

Ihnen wurde vom Arbeitgeber gekündigt und das Arbeitszeugnis weist Sie zwischen den Zeilen als "unkollegiales Faultier" aus? Frau Rechtsanwältin Venhaus berät Sie, ob und wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen können. Sie prüft auch Ihr Arbeitszeugnis oder erstellt auf Wunsch einen eigenen Entwurf.

 

Sinn kann eine Beratung in der Kanzlei zur Porta auch machen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Urlaub gewährt, Sie im Krankheitsfall zuhause besucht oder Ihren Lohn kürzt.

Wenn sich außergerichtlich keine Lösung finden lässt hilft Frau Rechtsanwältin Venhaus Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.